Änderungen der Regionalen Entwicklungsstrategie

Am 20.11.2025 wurde die Regionale Entwicklungsstrategie der LAG Ostprignitz-Ruppin mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung fortgeschrieben. Die Anpassungen wurden durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) genehmigt. Die Änderungen umfassen: 

  • Anpassungen des Höchstfördersatzes für nicht-investive Maßnahmen: der Höchstfördersatz zur Umsetzung der RES wurde von 100.000 Euro auf eine Kondition von 200.000 Euro angehoben.
  • Ergänzung des Projektauswahlverfahrens für „große“ LEADER- Projekte um eine Nachreichungsfrist: Sofern bei einem Ordnungstermin fristgerecht eingereichtem Projekt nicht alle Mindestkriterien erfüllt sind, werden die entsprechenden Unterlagen mit einer Nachreichungsfrist von einer Woche angefordert. Dieses Vorgehen fand bereits in der vorangegangenen Förderperiode Anwendung und wurde für die Strategie übernommen.
  • Entfernung der Projektauswahlkriterien für das Regionalbudget: Projekte müssen fortlaufend nicht notwendiger Weise der Beteiligung und Zusammenarbeit der Bevölkerung dienen und damit einen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Gemeinwesens leisten. Die einzelnen Projektauswahlkriterien werden zum Aufruf des Regionalbudgets auf der Website veröffentlicht und sollten dort geprüft werden. 

Zur überarbeiteten Version der RES gelangen Sie hier.