LEADER-Förderung in Ostprignitz-Ruppin

Hilfen für Unternehmen, Vereine, Existenzgründer und Initiativen in OPR

Die drei Ämter mit ihren 16 Gemeinden sowie die sieben amtsfreien Städte und Gemeinden des Landkreises Ostprignitz-Ruppin arbeiten seit 2004 mit Partnern aus Wirtschaft und der Zivilgesellschaft als Region Ostprignitz-Ruppin zusammen, um gemeinsam die Entwicklung der Region voranzubringen. Seit 2007 werden hierfür europäische Fördermittel aus dem LEADER-Programm eingesetzt.

Was ist LEADER?
LEADER ist ein Förderansatz der Europäischen Union, der Menschen in ländlichen Gebieten dabei unterstützt, Projekte zur Entwicklung ihrer Region umzusetzen. Wörtlich verbirgt sich hinter der Abkürzung LEADER “Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale”, zu Deutsch: “Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft”.

Grundidee von LEADER ist es, Organisationen und Menschen aus verschiedenen Bereichen – von Kommunen über Unternehmen bis hin zu Vereinen und Privatpersonen – zusammenzubringen, um gemeinsam die Entwicklung ihrer Region voranzubringen. In jeder LEADER-Region entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Grundlage einer gemeinsam erarbeiteten regionalen Entwicklungsstrategie (RES), für welche Projekte die LEADER-Fördermittel eingesetzt werden sollen. In der LEADER-Region Ostprignitz-Ruppin ist der Verein “Regionalentwicklung Ostprignitz- Ruppin e.V.” die LAG. Ein Regionalmanagement unterstützt die LAG und die regionalen Akteure dabei, Projektideen zu weiterzuentwickeln, Fördermittel zu beantragen und abzurechnen.

Hier können Sie einen Einblick in die Regionale Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2023 - 2027 bekommen.
 

Büro Blau
Ihre Ansprechpartner
Regionalmanagement der LAG Ostprignitz-Ruppin
opr@bueroblau.de oder unter 030 63 960 37 17

Kurz-Check

Welche Fördermöglichkeit ist die Richtige für Ihr Projekt?

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) gibt Aufschluss darüber, welche Projekte förderfähig sind. Auf Grundlage der Richtlinie ergeben sich drei Möglichkeiten, Ihr Projekt einzureichen: Als „großes LEADER-Projekt“, als Maßnahme bis 5.000 EUR innerhalb des Regionalbudgets oder im Rahmen der Young LEADER-Förderung.

Beantworten Sie die folgenden kurzen Fragen und finden Sie heraus, welche Förderung zu Ihrem Projekt passt!
 

Befindet sich Ihr Projekt im Gebiet der LAG Ostprignitz-Ruppin?

Worum geht es bei Ihrem Projekt?

Ausarbeitung oder Austausch von Ideen, Stärkung der Zusammenarbeit

  • Workshop- oder Seminarreihen
  • Erarbeitung eines Konzepts für die Zukunft eines Ortes

Verschönerung des Ortsbildes, Sanierung von Gebäuden

  • Umbau eines Dorfgemeinschaftshauses
  • Wiederherstellung einer Parkanlage

Mehr Zusammenhalt in der Gemeinde

  • Erweiterung eines Spielplatzes
  • kleinere Sanierungsmaßnahmen in einem Dorfgemeinschaftshaus

Stärkung der regionalen Wirtschaftin Ostprignitz-Ruppin

  • Errichtung einer Ferienwohnung
  • Aufbau und Erweiterung eines lokalen Betriebs

Förderung von Projekten von und für junge Menschen

  • Kauf oder Einbau von Ausstattungen eines Jugendclubs
  • Anschaffungen für Freizeitaktivitäten

Es fällt mir schwer mein Projekt einzuordnen

  • Orientieren Sie sich gern an den bisher umgesetzten Projekten

Wie viel kostet das Projekt?

Fördermöglichkeiten in Ostprignitz-Ruppin

Finanzielle Hilfen für große und kleine Projekte

Für die Förderung der ländlichen Entwicklung werden derzeit drei LEADER-Förderinstrumente genutzt.
 

LEADER-Projekte

Die Wiederbelebung einer alten Scheune zu einem Kulturort, die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes für öffentliche Veranstaltungen oder die Finanzierung von Workshopformaten zur Stärkung der Kultur – dies sind nur einige Beispiele für Vorhaben, die durch LEADER gefördert werden können. 

Die Förderfähigkeit richtet sich nach der Richtlinie des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV). Informationen zu bereits geförderten Projekten finden Sie in der Projektkarte sowie den Ranglisten einzelner Stichtage.

Ihre Ansprechpartnerin: Maike Herbst
Telefon: +49 (0)30 63 960 37 17
Mobil: +49 (0)151 42 080 223
Mail: herbst@bueroblau.de

Ihre Ansprechpartnerin: Maike Herbst
Telefon: +49 (0)30 63 960 37 17
Mobil: +49 (0)151 42 080 223
Mail: herbst@bueroblau.de

  • Was lässt sich fördern?

    Was lässt sich fördern?

    Wenn Sie die regionale Wirtschaft stärken  oder die Lebensqualität in Ihrer Gemeinde verbessern möchten, bietet LEADER starke Unterstützungsangebote. Zum Beispiel können Ausgaben für den Bau oder die Renovierung eines Gebäudes, neue Maschinen, technische Anlagen oder moderne Hardware für Kommunikation und Information gefördert werden.
    Auch Kosten für Schulungen, Sensibilisierungskampagnen oder die Entwicklung lokaler Konzepte sind förderfähig – zum Beispiel Personalkosten, Materialkosten oder Gemeinkosten.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Damit Ihr Projekte in die Bewertung einbezogen wird, müssen mindestens folgende Kriterien eindeutig erfüllt und nachgewiesen sein:

    • Das  Projekt passt grundsätzlich zur Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) und lässt sich mindestens einem Handlungsfeld zuordnen.
    • Die Verantwortlichen für das Projekt sind eindeutig geklärt (Projektträgerschaft)
    • Das Projekt und die Trägerschaft stimmen mit den satzungsgemäßen Zielen der LAG überein. Hinweis: Förderanträge von Akteuren, die der rechts- oder linksextremen Szene zuzuordnen oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
    • Es liegt ein aussagekräftiger Kosten- und Finanzplan vor.
    • Der Durchführungszeitraum des Projekts ist festgelegt.
    • Es wurde geprüft, ob das Projekt barrierefrei gestaltet werden kann (Hinweise zur Erfüllung des Mindestkriteriums hier).
    • Bei baulichen Maßnahmen wurde eine Baugenehmigung beantragt. (Ausnahme: Wenn junge Menschen in dem Projekt beteiligt werden und sich der Planungsprozess dadurch ggf. verlängert, kann die Baugenehmigung ggf. nachgereicht werden.
  • Wie hoch ist die Förderung?

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Höhe der Förderung und der Fördersatz hängen unter anderem davon ab, wer den Antrag für welchen Fördergegenstand stellt. Außerdem sind in der Regionalen Entwicklungsstrategie Mindest- und Höchstfördersätze festgelegt. Den höheren Fördersatz erhalten ausschließlich Projekte, die besonders gut in die RES passen und mindestens 15 Punkte im Projektauswahlverfahren erhalten.
     

  • Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Der Weg zu Ihrer Förderung läuft in zwei Schritten. Zuerst prüft die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Ostprignitz-Ruppin, ob Ihr Projekt inhaltlich förderwürdig ist. Dafür füllen Sie den Projektbogen aus, den der Vorstand der LAG zum nächsten Ordnungstermin anhand der Prüf- und Auswahlkriterien bewertet (siehe „Wie bewertet die LAG die eingereichten Projekte?“).

    Wenn die LAG Ihr Projekt in die Rangliste des Stichtags aufnimmt, erhalten Sie ein positives Votum und können anschließend den formellen Förderantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Neuruppin stellen. Hinweis: Die Antragstellung erfolgt seit der Förderperiode 2023-2027 digital. 

    Während des gesamten Prozesses steht Ihnen das Regionalmanagement zur Seite: Wir beraten Sie bei der Projektentwicklung, geben Rückmeldung zu dem ausgefüllten Projektbogen und helfen gerne bei der Einreichung des Antrags beim Landesamt. So sind Sie bestens vorbereitet und wissen genau, was auf Sie zukommt.

  • Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Nach der (digitalen) Einreichung Ihres Projektbogens zum festgelegten Ordnungstermin dauert es etwa 6 Wochen, bis der Vorstand der LAG über Ihr Projekt abstimmt und eine Entscheidung trifft. Maximal zwei Wochen später erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis, also das Votum der LAG.
    Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wurde, haben Sie anschließend 6 Monate Zeit, um den formellen Förderantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Neuruppin einzureichen. Die Einreichung erfolgt digital. Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, können Sie auf eigenes Risiko starten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, warten Sie den Bewilligungsbescheid des Landesamtes ab. Das kann leider etwas dauern – aktuelle Erfahrungswerte von Projektträger*innen berichten von Wartezeiten von ca. einem Jahr. 

  • Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Die Bewertung wird anhand des ausgefüllten Projektbogens vorgenommen. Für welchen Aspekte wie viele Punkte vergeben werden, ist in der RES festgehalten und in den Prüf- und Projektauswahlkriterien dargestellt. Bei der Auswahl der Projekte vergibt die LAG bis zu 28 Punkte, die sich folgendermaßen zusammensetzen:

    • Bis zu 6 Punkte im primären Handlungsfeld
    • Bis zu 20 Punkte bei den Querschnittsthemen
    • Bis zu 2 Punkte können Sie erhalten, wenn Ihr Projekt auf zwei weitere Handlungsfelder mit jeweils mindestens drei Punkten einzahlt.

    Damit Ihr Projekt bei der Auswahl berücksichtigt wird, muss es mindestens sieben Punkte erreichen. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung prüft das Regionalmanagement, ob alle Mindestkriterien erfüllt sind und erstellt einen Bewertungsvorschlag für den LAG-Vorstand. Anschließend berät der Vorstand die eingereichten Projekte und entscheidet über deren Bewertung. Daraus entsteht eine Rangliste der Projekte, die förderwürdig sind. Das verfügbare Budget wird entsprechend dieser Rangfolge verteilt. Projekte, die diesmal nicht gefördert werden, können beim nächsten Termin erneut eingereicht werden.
     

  • Wie häufig finden Ordnungstermine, also die Stichtage, statt?

    Wie häufig finden Ordnungstermine, also die Stichtage, statt?

    In der Regel finden in OPR die Ordnungstermine jedes Jahr Mitte April und Mitte Oktober statt.

  • Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links

    Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links

    1. Antragstellung bei der LAG, darunter fallen die folgenden Dokumente:

    Weitere Anlagen:

    Weitere Unterlagen:

    2. Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

    Vergabe
    Nach der Projektbewilligung sind vergaberechtliche Hinweise zu beachten und Publizitätsvorschriften zu erfüllen.  Angaben finden Sie hier:

    In der Förderperiode 2023-2027 steht Ihnen für vergaberechtliche Beratungsfragen weiterhin die Beratungsstelle für Vergaberecht für private und öffentliche Auftraggeber im Rahmen von ELER-Förderprojekten zur Verfügung

    Weitere Unterlagen und allgemeine Hinweise

Regionalbudget

Um den Zusammenhalt und das Miteinander in OPR zu stärken, gibt es das Regionalbudget (früher: Kleine Lokale Initiativen – KLI). Trimm-Dich-Pfade, Spielplätze, Upcycling-Möbel oder die Einrichtung einer Siebdruckwerkstatt – den Möglichkeiten sind (kaum) Grenzen gesetzt! Regionalbudget-Projekte zeichnen sich besonders dadurch aus, dass mit vielen Händen gemeinsam angepackt wird, um eine Idee umzusetzen. Mit einem vereinfachten Antragsverfahren sollen ehrenamtlich Engagierte entlastet werden.

Wie vielfältig die bereits umgesetzten Regionalbudget-Projekte sind, zeigen die Projektkarte und die Ranglisten.
 

Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Schneider
Telefon: +49 (0)30 63 960 37 17
Mobil: +49 (0)151 42 080 223
Mail: schneider@bueroblau.de

  • Was lässt sich fördern?

    Was lässt sich fördern?

    Das Regionalbudget unterstützt Projektideen, die das Miteinander und das Engagement in der Region fördern und zur Lebensqualität vor Ort beitragen. Konkret können Investitionsausgaben sowie Sach- und Honorarkosten über das Regionalbudget finanziert werden.
    Konkret sind das beispielsweise Ausgaben für bauliche Anlagen und öffentliche Räume, mehrjährige Bepflanzungen, technische Anlagen und Einrichtungsgegenstände, Baumaterialien und Baudienstleistungen, aber auch Ausgaben für Hardware und Öffentlichkeitsarbeit.
     

    Wichtig: Nicht gefördert werden Projekte, die auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet sind.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Um eine Projektidee über das Regionalbudget zu verwirklichen, muss ein Projektantrag gestellt werden. Anträge können von natürlichen Personen über 18 Jahre, von Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Ämter, Städte und Gemeinden sowie Kirchen) gestellt werden.
    Damit das Projekt für die Förderung ausgewählt werden kann, müssen zunächst folgende Mindestkriterien erfüllt sein:
     

    • Das Projekt passt zu mindestens einem der drei Schwerpunkte der Regionalen Entwicklungsstrategie OPR (RES). Die Schwerpunkte sind „Energie, Mobilität und Klimaschutz“, „Attraktive Lebensräume und Kultur“ und „Regionale Wirtschaft“.
    • Es gibt einen Kosten- und Finanzierungsplan.
    • Falls das Projekt mehr als 10.000 Euro kostet, muss nachgewiesen werden, dass der darüber liegende Eigenanteil selbst gezahlt werden kann.
    • Es liegt ein plausibler Zeitplan für die Umsetzung vor.
    • Bei baulichen Projekten (z.B. einem Anbau oder Umbau) liegt der Nachweis des Eigentums, bzw. des Nutzungsrechts vor.
    • Je nach Projektart, liegen Genehmigungen und Stellungnahmen vor (z.B. Baugenehmigung, Naturschutz, Denkmalschutz).
    • Das Projekt und die Projektträger*innenschaft sind mit den satzungsgemäßen Zielen der LAG vereinbar. Hinweis: Förderanträge von Akteuren, die der rechts- oder linksextremen Szene zuzuordnen oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

    Wichtig: Mit dem Projekt darf vor der Antragstellung nicht begonnen worden sein. Das heißt es darf bislang noch kein Auftrag vergeben, nichts eingekauft und keine Eigenleistung erfolgt sein. 
     

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Gesamtkosten für Ihr Projekt dürfen zwischen 500 und 20.000 Euro liegen.
    Wenn das Projekt weniger als 10.000 Euro in Anspruch nimmt, erhalten Sie den gesamten Betrag von der LAG (100%-ige Förderung). Jeder Euro, der über die 10.000 Euro hinausgeht, muss als Eigenanteil in das Projekt eingebracht werden.

    Die Zahlungsfähigkeit muss bei Antragstellung nachgewiesen werden (beispielsweise durch einen Kontoauszug).

    Außerdem wichtig: Das Selbstmachen und gemeinsame Anpacken steht beim Regionalbudget im Vordergrund. Daher sind grundsätzlich 10 % der Fördersumme als unbarer Eigenanteil in Form von Arbeitsstunden zu erbringen (Anrechnung mit 15 Euro pro Stunde).
     

  • Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Einmal im Jahr veröffentlicht die LAG Ostprignitz-Ruppin hier einen Aufruf, um Projektideen einzureichen. Dieser Termin findet in der Regel im 2. Quartal eines Jahres statt.
    Sie haben eine Projektidee und sind sich unsicher über Förderfähigkeit, einzureichende Dokumente oder Ihren Antragstext? Das Regionalmanagement der LAG Ostprignitz-Ruppin unterstützt Sie gern bei der Antragstellung.
    Zum Stichtag senden Sie dann alle notwendigen Unterlagen (siehe „Download-Dokumente zur Beantragung“) per E-Mail an info@lag-opr.de.
    Anschließend prüft das Regionalmanagement die eingereichten Unterlagen. Der Vorstand der LAG entscheidet anschließend, welche Projekte eine Förderung erhalten. Nach der Entscheidung werden Sie zeitnah über das Ergebnis informiert.
    Wenn Ihr Projekt ausgewählt wurde, stellt die LAG den formellen Förderantrag bei der Bewilligungsstelle, dem Landesamt für ländliche Entwicklung (LELF). Anschließend geben wir den Startschuss und für Sie heißt es: Los geht’s! Mit Unterstützung des Regionalmanagements setzen Sie Ihr Projekt um.  

    Nach Projektabschluss benötigen wir von Ihnen einen Sachbericht mit Fotos sowie eine Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden. 
    Wichtig: Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren ab Fertigstellung Ihres Projekts.  
     

  • Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Zwischen dem Stichtag und der Rückmeldung, ob Ihr Projekt eine Förderung erhalten hat, liegen etwa 1 bis 2 Monate. Anschließend stellen wir den formellen Förderantrag bei der Bewilligungsstelle, dem Landesamt für ländliche Entwicklung (LELF). Mit der Umsetzung Ihres Projekts können Sie in der Regel etwa ein halbes Jahr nach Antragstellung starten.

  • Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Sind die Mindestkriterien des Projektantrags erfüllt (siehe „Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?“), bewertet der Vorstand der LAG alle Projekte anhand der eingereichten Projektbögen. Um eine faire und transparente Auswahl zu gewährleisten, werden festgelegte Bewertungskriterien herangezogen. 
    Bis zu 9 Punkte können Projekte in den folgenden Aspekten sammeln:

    • Beteiligung der Bevölkerung (bis zu 2 Punkte)
    • Beteiligung von Kindern/Jugendlichen (bis zu 1 Punkt)
    • Zusammenarbeit im Dorf bzw. in der Gemeinde (bis zu 3 Punkte)
    • Familienfreundlichkeit (bis zu 2 Punkte)
    • Barrierefreiheit (bis zu 1 Punkt)

    Ein Projekt muss mindestens 3 Punkte erreichen, um für eine Förderung in Frage zu kommen.
     

  • Wie häufig finden Ordnungstermine, also die Stichtage, statt?

    Wie häufig finden Ordnungstermine, also die Stichtage, statt?

    In der Regel gibt es einen Stichtag pro Jahr, zu dem Projektanträge eingereicht werden können. Dieser Termin findet normalerweise im 2. Quartal eines Jahres statt.

  • Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links

    Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links

    Antragstellung bei der LAG

    Weitere Unterlagen und Erläuterungen

    Öffentlichkeitsarbeit

Young LEADER

Young LEADER ist für junge Menschen und ihre Ideen da! Ob ein Hochbeet für den Schulhof oder ein neuer Basketballkorb auf dem Dorfplatz – über Young LEADER könnt ihr Geld bekommen für Dinge, die das Leben vor Ort für viele besser machen. Die LAG Ostprignitz-Ruppin und die Partnerschaft für Demokratie Ostprignitz-Ruppin (PfD) unterstützen euch dabei!

Wenn du eine coole Idee hast und unter 27 Jahren bist, kannst du mit der Hilfe von volljährigen Fachkräften einen Projektantrag stellen. Das Besondere: Die Entscheidung, welche Projekte am Ende umgesetzt werden, treffen die jungen Menschen am „Tag der Entscheidung“ per Onlineabstimmung selbst!
Das Regionalmanagement der LAG Ostprignitz-Ruppin hilft dir gern bei der Bewerbung und später bei der Umsetzung deines Projekts!
 

Ihre Ansprechpartnerin: Martha Neubauer
Telefon: +49 (0)30 63 960 3722
Mail: neubauer@bueroblau.de

  • Was lässt sich fördern?

    Was lässt sich fördern?

    Wir fördern Anschaffungen (Sachen), mit denen das Lebensumfeld von dir und anderen Kindern und Jugendlichen verbessert wird. Wichtig ist, dass die Dinge, die du dir wünscht, dauerhaft vor Ort bleiben. Das können zum Beispiel Sportgeräte, Möbel, Technik, Hochbeete oder Spielgeräte sein.  

    Tipp: Du möchtest lieber eine Aktion oder ein Event (z. B. einen Graffiti- oder Streetdance-Workshop) durchführen? Dann schau dir den Jugendfonds OPR der Partnerschaft für Demokratie Ostprignitz-Ruppin an – dort gibt’s Geld für Aktionen und Veranstaltungen. 

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Damit dein Projekt unterstützt werden kann, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Du brauchst:

    • Einen vollständig ausgefüllten Projektbogen, indem du dein Projekt beschreibst
    • Einen groben Zeitplan
    • Eine Liste und Screenshots, mit den Dingen, die angeschafft werden sollen
    • Fotos, Pläne, Skizzen oder Zeichnungen zum Projekt
    • Einen Nachweis, der zeigt, dass der Ort von dir genutzt werden darf (z.B. Vertrag, Grundbuchauszug oder Nutzungsvereinbarung)
    • Je nach Projektart die erforderlichen Genehmigungen (z.B. Denkmalschutz, Naturschutz, Baugenehmigung)
       
  • Wie hoch ist die Förderung?

    Wie hoch ist die Förderung?

    Du kannst bis zu 3.000 € für dein Projekt bekommen. Alle Anschaffungen bestellt das Regionalmanagement direkt für dich – kein Papierkram, keine Rechnungen.

  • Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Am besten kontaktierst du vor dem Stichtag erstmal Martha vom Regionalmanagement (030 639 603 722, neubauer@bueroblau.de). 

    Sie gibt dir Tipps und hilft dir beim Ausfüllen des Projektbogens

    Dann muss zum Stichtag eine volljährige Person (das kann auch eine Lehrkraft, Elternteil oder Jugendleiter*in sein) den digital ausgefüllten Projektbogen per E-Mail an youngleader@lag-opr.de einreichen. 

    Stichtage sind normalerweise einmal im Jahr im Frühling. 
     

  • Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Ein paar Wochen nach dem Stichtag findet der „Tag der Entscheidung“ statt. Dann können alle jungen Menschen (unter 27) der Region für ihre Lieblingsprojekte abstimmen. Kurz danach werden wir dir eine Nachricht schicken, ob dein Projekt unter den Gewinnerprojekten ist und du das Geld bekommst.
     
    Wenn Du die Förderung erhältst, benötigen wir ein paar weitere Dokumente von dir. Wenn du uns alles zugeschickt hast, bekommst du kurz darauf das „Go“, dass du mit deinem Projekt durchstarten kannst. Das wird wahrscheinlich irgendwann zwischen Sommerferien und Herbstferien sein. Dann hast du das Schuljahr über (etwa bis Ostern) Zeit, das Projekt fertigzustellen. 
     

  • Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Zuerst prüft das Regionalmanagement, ob dein Projekt alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt (schau mal oben bei „Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?“ rein). 
    Danach seid ihr dran: Denn nicht die LAG entscheidet, welche Projekte umgesetzt werden, sondern alle Menschen aus der Region, die unter 27 Jahren sind. Am „Tag der Entscheidung“ können sie in einer Online-Abstimmung für ihre Lieblingsprojekte voten. Danach geben wir dir Bescheid, ob es dein Projekt auf die Rangliste geschafft hat. 
     

  • Wie häufig finden die Stichtage statt?

    Wie häufig finden die Stichtage statt?

    Young LEADER-Projekte können normalerweise einmal pro Jahr, meist im Frühjahr, eingereicht werden. Das Datum wird rechtzeitig auf unserem Instagram-Kanal, unserer Website, im Newsletter der LAG Ostprignitz-Ruppin und auf der Website der Partnerschaft für Demokratie bekannt gegeben.

  • Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links

    Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links

    Antragstellung bei der LAG

    Weitere Unterlagen und Erklärungen